Gesamtartikel
Pkw-Kauf von privat: Rückgaberecht bei falscher Laufleistungs-Angabe
Dass die Tachostände vieler Pkw nicht der realen Laufleistung entsprechen, ist gemeinhin bekannt. Weniger geläufig aber ist, dass Privatverkäufer - die im Allgemeinen keine Garantien und Ähnliches abgeben müssen - den Wagen zurücknehmen müssen, wenn sie dem Käufer eine bestimmte Laufleistung zusichern und sich diese als falsch herausstellt.
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Groß-Gerau - 17.10.2017 -
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Artikel Nr. 147739
Wortanzahl 178
Redakteur: Thomas Schneider
Arbeitskreis Autobanken