Gesamtartikel

Nebelschlussleuchte erst bei weniger als 50 Meter Sichtweite

In vielen Teilen Deutschlands liegt derzeit in den Morgenstunden ein dichter Nebelschleier über den Straßen und beeinträchtigt die Sicht teils erheblich. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Autofahrer dann generell die Nebelschlussleuchte aktivieren dürfen. Das ist nämlich erst ab einer Sichtweite unter 50 Metern zulässig, anderenfalls droht ein Bußgeld. Etwas lockerer ist die Regelung für die Nebelleuchten vorne.

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Groß-Gerau - 21.11.2017 - 
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Artikel Nr. 148142
Wortanzahl 223
Redakteur: Thomas Schneider


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