Gesamtartikel

Ratgeber: Wer zahlt beim Unfall mit geliehenem Auto

Das eigene Fahrzeug ist in der Werkstatt, der Partner benötigt es dringender oder es gibt schlicht und ergreifend kein eigenes Fahrzeug. Was liegt da näher, als das Auto des besten Freundes zu "leihen"? Ohne Leihvertrag kann dies böse enden.

Textanfang:

Groß-Gerau - 08.03.2018 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 149433
Wortanzahl 347
Redakteur: Marcel Sommer


Arbeitskreis Autobanken