Gesamtartikel

Nach der Schramme genügt keine Zettelwirtschaft

In engen Gassen oder Parkhäusern kommt es leicht zu Anstößen und Schrammen an Fahrzeugen. Der Schadensverursacher ist verpflichtet, den Geschädigten über das Malheur zu informieren. Ein Zettel genügt nicht.

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Groß-Gerau - 29.05.2018 - 
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Artikel Nr. 150532
Wortanzahl 166
Redakteur: Lars Wallerang


Roland