Gesamtartikel

Inlineskater gelten (meistens) als Fußgänger

Sie hängen zwar manchen Radfahrer locker ab. Aber trotzdem gelten Inlineskater rein juristisch als Fußgänger. Allerdings gelten für sie einige spezielle Regeln.

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Groß-Gerau - 07.06.2018 - 
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Artikel Nr. 150659
Wortanzahl 164
Redakteur: Rudolf Huber


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