Gesamtartikel

Nicht mit Flip-Flops ans Steuer

Auch wenn es noch so heiß ist: Badelatschen und Flip-Flops haben an den Füßen von Autofahrern nichts verloren. Die Straßenverkehrsordnung macht zwar bezüglich der Fußbekleidung keine konkreten Vorgaben. Deshalb sind High Heels und Schlappen grundsätzlich nicht verboten. Doch bei einem Unfall kann es unangenehme Konsequenzen haben.

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Groß-Gerau - 21.06.2018 - 
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Artikel Nr. 150839
Wortanzahl 145
Redakteur: Rudolf Huber


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