Gesamtartikel
Ein klares Jein zur Dashcam
Vor Kurzem hat der Bundesgerichtshof die Auswertung der Ausnahmen von Armaturenbrett-Kameras in Zivilprozessen erlaubt. Allerdings stufte das oberste deutsche Gericht Dashcam-Videos nur als "begrenzt zulässige Beweismittel" ein. Was bedeutet das nun in der Praxis?
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Groß-Gerau - 18.07.2018 -
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Artikel Nr. 151229
Wortanzahl 385
Redakteur: Rudolf Huber
Goslar Institut