Gesamtartikel

Augen auf beim Ausparken

Wer beim Ausparken eine Kollision verursacht, trägt mindestens eine Teilschuld. Das gilt auch, wenn der Unfallgegner eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befährt, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg zeigt.

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Groß-Gerau - 31.08.2018 - 
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Artikel Nr. 151847
Wortanzahl 145
Redakteur: Mirko Stepan


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