Gesamtartikel

Dashcams im Test: Keine Kamera überzeugt

Die gute Nachricht für alle Autofahrer: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zur Klärung der Schuld bei Unfällen genutzt werden. Die schlechte Nachricht: Zahlreiche Dashcams arbeiten nur selten datenschutzkonform und zuverlässig. Was bedeutet: Sie sind nicht BGH-konform. Das ist das Ergebnis eines Tests von neun Modellen durch das c't-Magain und den ADAC. .

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Groß-Gerau - 14.09.2018 - 
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Artikel Nr. 152029
Wortanzahl 260
Redakteur: Andreas Reiners


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