Gesamtartikel

Die grob fahrlässige SMS

Handy, Smartphone oder Tablet am Steuer - das sind keine Kavaliersdelikte. Jedenfalls stuft der Gesetzgeber das Verursachen eines Unfalls aufgrund von Ablenkung durch solche elektronischen Geräte als "grob fahrlässig" ein.

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Groß-Gerau - 27.09.2018 - 
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Artikel Nr. 152226
Wortanzahl 390
Redakteur: Lars Wallerang


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