Gesamtartikel

Parkerlaubnis für Schwerbehinderte gilt bundesweit

Behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde können bei der für ihren Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag einen "Parkausweis für Behinderte" erhalten. Er gilt bundesweit

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Bad Windsheim - 06.11.2002 - 
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Artikel Nr. 15271
Wortanzahl 90
Redakteur: Karin Linke