Gesamtartikel
Parkerlaubnis für Schwerbehinderte gilt bundesweit
Behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde können bei der für ihren Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf Antrag einen "Parkausweis für Behinderte" erhalten. Er gilt bundesweit
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Bad Windsheim - 06.11.2002 -
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Artikel Nr. 15271
Wortanzahl 90
Redakteur: Karin Linke