Gesamtartikel

Geänderter Abflugort gilt als Reisemangel

Wird nach der Buchung einer Pauschalreise der Abflugort geändert, kann darin ein Reisemangel liegen. Ein Berliner Kläger buchte für sich und seine Familie eine Pauschalreise in die Türkei. Die Maschine startete aber nicht in Berlin, sondern in Leipzig.

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Groß-Gerau - 07.11.2018 - 
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Artikel Nr. 152803
Wortanzahl 281
Redakteur: Lars Wallerang


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