Gesamtartikel

Fälschung im Scheckheft kein Kavaliersdelikt

Das Scheckheft gilt als Garant für korrekte Informationen über die Wartung eines Fahrzeugs. Behauptet ein Verkäufer wahrheitswidrig Eigenschaften, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

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Groß-Gerau - 23.11.2018 - 
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Artikel Nr. 153080
Wortanzahl 200
Redakteur: Lars Wallerang


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