Gesamtartikel
Saisonkennzeichen: Ruheversicherung in der Winterpause
Zwei bis elf Monate fahren, zwei bis elf Monate Steuern und Versicherung bezahlen - das ist das Prinzip des Saisonkennzeichens. Was viele Auto- oder Motorradfahrer gar nicht wissen: Wenn das Fahrzeug eingemottet ist, erlischt der Versicherungsschutz nicht komplett.
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Groß-Gerau - 10.12.2018 -
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Artikel Nr. 153303
Wortanzahl 152
Redakteur: Rudolf Huber
HUK-Coburg