Gesamtartikel

Steuer-Bonbon für E-Autos

Mit einem kleinen Steuer-Bonbon will die Bundesregierung der E-Mobilität auf die Sprünge helfen. So gilt bei privater Nutzung eines Stromer-Dienstwagens seit Jahresbeginn ein reduzierter Steuersatz. Statt einem müssen also nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden.

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Groß-Gerau - 02.01.2019 - 
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Artikel Nr. 153478
Wortanzahl 101
Redakteur: Rudolf Huber


Rudolf Huber / mid