Gesamtartikel
Steuer-Bonbon für E-Autos
Mit einem kleinen Steuer-Bonbon will die Bundesregierung der E-Mobilität auf die Sprünge helfen. So gilt bei privater Nutzung eines Stromer-Dienstwagens seit Jahresbeginn ein reduzierter Steuersatz. Statt einem müssen also nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden.
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Groß-Gerau - 02.01.2019 -
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Artikel Nr. 153478
Wortanzahl 101
Redakteur: Rudolf Huber
Rudolf Huber / mid