Gesamtartikel
Gnadenerlass fürs Bußgeld
Gegen rechtskräftige Bußgeldbescheide können die Betroffenen auf zwei Wegen vorgehen: Entweder per Gnadenerlass. Oder mit Hilfe eines Wiederaufnahmeverfahrens. Letzteres ist aber nur möglich, wenn eine Geldbuße von mindestens 250 Euro oder ein Fahrverbot verhängt wurde, so das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
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Groß-Gerau - 03.01.2019 -
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Artikel Nr. 153495
Wortanzahl 184
Redakteur: Rudolf Huber
ADAC