Gesamtartikel

Verursacher muss unbrauchbares Gutachten zahlen

Wer einen Verkehrsunfall verursacht hat, muss dem Unfallgegner auch dann die Kosten für ein Gutachten erstatten, wenn dieses fehlerhaft und sogar unbrauchbar ist. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

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Groß-Gerau - 16.01.2019 - 
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Artikel Nr. 153652
Wortanzahl 157
Redakteur: Mirko Stepan


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