Gesamtartikel
BGH: Abschalteinrichtung ist Mangel (Erweiterte Fassung: Neue Aussagen)
Auf die Autobauer könnten in der Diesel-Affäre weitere Klagen zukommen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat illegale Abschalteinrichtungen an Fahrzeugen als Sachmangel eingestuft. Damit wird zugleich die Position von betroffenen Dieselkäufern gestärkt.
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Groß-Gerau - 22.02.2019 -
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Artikel Nr. 154121
Wortanzahl 256
Redakteur: Ralf Loweg
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