Gesamtartikel
Gericht: Fürs Aussteigen reichen 60 Zentimeter
60 Zentimeter - das ist das zulässige Maß beim Öffnen einer Autotür am Fahrbahnrand. Alles darüber hinaus bedeutet laut eines Gerichtsurteils eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.
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Groß-Gerau - 04.03.2019 -
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Artikel Nr. 154244
Wortanzahl 207
Redakteur: Rudolf Huber
Brose