Gesamtartikel

Gericht: Fürs Aussteigen reichen 60 Zentimeter

60 Zentimeter - das ist das zulässige Maß beim Öffnen einer Autotür am Fahrbahnrand. Alles darüber hinaus bedeutet laut eines Gerichtsurteils eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.

Textanfang:

Groß-Gerau - 04.03.2019 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 154244
Wortanzahl 207
Redakteur: Rudolf Huber


Brose