Gesamtartikel

Vollkasko haftet für "Geister-Auto"

Wenn sich ein Pkw mit Automatikgetriebe wie von Geisterhand selbstständig macht, muss die Vollkasko-Versicherung nachvollziehbare Schäden übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn beim Rettungsversuch des Versicherungsnehmers mehr zu Bruch geht als nötig.

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Groß-Gerau - 25.04.2019 - 
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Artikel Nr. 154905
Wortanzahl 213
Redakteur: Mirko Stepan


Arbeitskreis Autobanken