Gesamtartikel

Achtung Mietwagen-Falle

Ein Autohaus darf in seiner Anzeige nicht verschweigen, dass der Gebrauchtwagen vorher als Mietwagen genutzt wurde. Diese Information ist für potenzielle Käufer wichtig bei ihrer Kaufentscheidung. Das geht aus einem Gerichts-Urteil hervor.

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Groß-Gerau - 05.08.2019 - 
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Artikel Nr. 156181
Wortanzahl 252
Redakteur: Ralf Loweg


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