Gesamtartikel

Fluggäste am Boden

Wenn Passagiere eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung haben wollen, müssen sie laut ARAG-Experten unter Umständen beweisen, dass die Airline sich geweigert hat, sie zu befördern.

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Groß-Gerau - 16.08.2019 - 
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Artikel Nr. 156340
Wortanzahl 116
Redakteur: Ralf Loweg


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