Gesamtartikel

Recht: Freie Gutachterwahl nach einem Unfall

Nach einem Autounfall kann ein Versicherungsnehmer den entstandenen Schaden von einem Gutachter bewerten lassen, den er selbst auswählt.

Textanfang:

Henstedt - 20.11.2002 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 15640
Wortanzahl 80
Redakteur: Karin Linke