Gesamtartikel

Verkehrszeichen kennen keine Feiertage

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Montag bis Freitag muss auch an gesetzlichen Feiertagen beachtet werden. Das gilt selbst dann, wenn an dem Schild das Zusatzzeichen "Kinder" angebracht wurde und es vor einer Schule steht. Das geht jetzt aus einem Gerichtsurteil hervor.

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Groß-Gerau - 23.12.2019 - 
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Artikel Nr. 158074
Wortanzahl 204
Redakteur: Ralf Loweg


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