Gesamtartikel
Recht: "Austricksen" einer Ampel ist verboten
Das "Austricksen" einer roten Ampel kann Mofafahrer teuer zu stehen kommen. Wird dabei über den Bürgersteig gefahren, droht sogar ein Fahrverbot.
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Neustadt/Wied - 27.11.2002 -
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Artikel Nr. 15835
Wortanzahl 159
Redakteur: Michael Winterscheidt