Gesamtartikel

Radfahr-Verbot für Alkohol-Sünder

Es klingt kurios: Fürs Fahrradfahren braucht zwar niemand einen Führerschein. Doch im schlimmsten Fall können Verkehrsbehörden Radlern, die betrunken auf dem Drahtesel erwischt werden, ein Radfahr-Verbot erteilen. Der TÜV Süd erklärt die Details.

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Groß-Gerau - 07.07.2020 - 
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Artikel Nr. 160243
Wortanzahl 238
Redakteur: Lars Wallerang


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