Gesamtartikel

TÜV-Tipp: Damit den Tunern ein Licht aufgeht

Augen auf bei Licht, Scheinwerfern und Leuchten: Die bringen die Augen von Tunern zwar zum Leuchten, doch längst nicht alles ist dabei auch legal. Deshalb sollten Änderungen an der Lichtanlage gut vorbereitet werden, sonst drohen Bußgeld und Ärger mit der Versicherung. Die Experten vom TÜV Süd wissen, was davon erlaubt ist und wovon man besser die Finger lässt .

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Groß-Gerau - 09.02.2021 - 
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Artikel Nr. 162374
Wortanzahl 399
Redakteur: Andreas Reiners


TÜV Süd