Gesamtartikel

Auch Radfahrer ohne Helm haften nicht mit

Auch wenn Radfahrer keinen Helm tragen, haften sie nicht bei Unfällen. Diese Rechtsauffassung wurde jetzt vom Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt. Fahrradhelme seien nicht so sehr ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen, hieß es bereits 2014 in einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Bedeutet: Fahrradfahrer haften bei einem Unfall nach wie vor nicht mit, wenn sie keinen Helm tragen.

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Groß-Gerau - 22.02.2021 - 
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Artikel Nr. 162484
Wortanzahl 228
Redakteur: Andreas Reiners


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