Gesamtartikel

Betrunkener Radler aus dem Verkehr gezogen

Wer abends zu einer rauschenden Party eingeladen wird, lässt besser das Auto in der Garage. Für solche Fälle gibt es öffentliche Verkehrsmittel, das Taxi oder gar das eigene Fahrrad. Doch Vorsicht: Wer zu tief ins Glas schaut, sollte auch die Finger vom Drahtesel lassen. Sonst drohen drastische Strafen.

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Groß-Gerau - 05.03.2021 - 
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Artikel Nr. 162617
Wortanzahl 192
Redakteur: Ralf Loweg


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