Gesamtartikel
Werkstätten: Ohne Auftrag kein Lohn
Als Autofahrer kennt man das möglicherweise: In einer Werkstatt werden bei einem Auftrag bestimmte Dienstleistungen wie Wischwasser nachfüllen oder Ölwechsel ohne eindeutige Anweisung des Kunden vorgenommen. Der ADAC weist jetzt darauf hin, dass Kfz-Werkstätten Leistungen, die bei der Übergabe des Fahrzeugs durch den Kunden nicht besprochen und vereinbart wurden, nicht berechnen dürfen.
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Groß-Gerau - 19.04.2021 -
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Artikel Nr. 163014
Wortanzahl 203
Redakteur: Andreas Reiners
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