Gesamtartikel

Werkstätten: Ohne Auftrag kein Lohn

Als Autofahrer kennt man das möglicherweise: In einer Werkstatt werden bei einem Auftrag bestimmte Dienstleistungen wie Wischwasser nachfüllen oder Ölwechsel ohne eindeutige Anweisung des Kunden vorgenommen. Der ADAC weist jetzt darauf hin, dass Kfz-Werkstätten Leistungen, die bei der Übergabe des Fahrzeugs durch den Kunden nicht besprochen und vereinbart wurden, nicht berechnen dürfen.

Textanfang:

Groß-Gerau - 19.04.2021 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 163014
Wortanzahl 203
Redakteur: Andreas Reiners


Pixabay