Gesamtartikel

Mehrheit für schärfere Alkohol-Regeln

Wer mit einer Alkoholkonzentration von über 0,5 Promille im Blut am Steuer erwischt wird, muss mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar mit Führerscheinentzug rechnen. Wer tatsächlich seinen Führerschein verliert, musste bisher ab einer Promillegrenze von 1,6 zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren.

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Groß-Gerau - 03.08.2021 - 
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Artikel Nr. 163950
Wortanzahl 251
Redakteur: Rudolf Huber


Polizei Mettmann