Gesamtartikel

Parkplatz-Unfall vor Gericht

Nur kurz zurückgesetzt - und schon hat's gekracht. Aber wer ist schuld? Wer auf einer Parkplatzauffahrt retour fährt, haftet jedenfalls beim Unfall allein, so das Amtsgericht Buxtehude (AZ: 31 C 44/21). Denn wenn das hintere Fahrzeug bereits stand, entfällt auch dessen Betriebsgefahr, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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Groß-Gerau - 01.11.2021 - 
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Artikel Nr. 164762
Wortanzahl 229
Redakteur: Rudolf Huber


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