Gesamtartikel

Wer zahlt den Schaden in der Waschanlage?

Einen Fahrzeugschaden in der Waschanlage muss der Anlagenbetreiber normalerweise ersetzen. Weist er aber nach, dass die Beschädigung für ihn trotz größtmöglicher, "pflichtgemäßer" Sorgfalt nicht zu vermeiden war, haftet er ausnahmsweise nicht. Dann bleibt der Fahrzeughalter auf seinem Schaden sitzen, so ein aktuelles Urteil.

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Groß-Gerau - 08.12.2021 - 
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Artikel Nr. 165092
Wortanzahl 273
Redakteur: Rudolf Huber


Rudolf Huber / mid