Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Flugverschiebungen von mehr als einer Stunde als Annullierung betrachtet werden können und dass die Fluggesellschaften selbst dazu verpflichtet sind, die betroffenen Passagiere über derartige Verschiebungen in Kenntnis zu setzen, auch wenn der Flug über ein Reisebüro oder ein Internetportal gebucht wurde.
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Groß-Gerau - 22.12.2021 -
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