Gesamtartikel

E-Autos dürfen in die Tiefgarage

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte beschlossen, dass in der Tiefgarage der Wohnanlage keine E-Autos abgestellt werden dürfen. Doch diese Mehrheits-Entscheidung war juristisch nicht haltbar. Denn: Der Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.

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Groß-Gerau - 03.08.2022 - 
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Artikel Nr. 166958
Wortanzahl 171
Redakteur: Rudolf Huber


Tomicek / LBS