Gesamtartikel
E-Autos dürfen in die Tiefgarage
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte beschlossen, dass in der Tiefgarage der Wohnanlage keine E-Autos abgestellt werden dürfen. Doch diese Mehrheits-Entscheidung war juristisch nicht haltbar. Denn: Der Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.
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Groß-Gerau - 03.08.2022 -
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Artikel Nr. 166958
Wortanzahl 171
Redakteur: Rudolf Huber
Tomicek / LBS