Gesamtartikel

Eltern haften nicht immer bei Kratzern an fremden Autos

"Eltern haften für ihre Kinder" - dieser Satz ist auf manchem Verbotsschild zu lesen. Doch er ist nicht in jedem Fall rechtlich bindend. Beispiel: Von Kindern verursachte Schäden an fremden Autos.

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Groß-Gerau - 16.09.2022 - 
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Artikel Nr. 167137
Wortanzahl 364
Redakteur: Lars Wallerang


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