Gesamtartikel

Bushaltestellen zum Parken tabu

Nur schnell etwas erledigen: Auch wer sein Auto lediglich kurz an einer Bushaltestelle abstellt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Denn hier herrscht Parkverbot. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

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Groß-Gerau - 07.10.2022 - 
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Artikel Nr. 167261
Wortanzahl 247
Redakteur: Solveig Grewe


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