Gesamtartikel

Recht: Streupflicht der Gemeinden

In Städten ist die Gemeindeverwaltung in der Regel verpflichtet, morgens bis 6:30 zu streuen, auf dem Land bis 7:00 Uhr. Allerdings gibt es Ausnahmen.

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Neustadt/Wied - 14.01.2003 - 
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Artikel Nr. 16804
Wortanzahl 192
Redakteur: Michael Winterscheidt