Gesamtartikel

E-Scooter: Halter haftet bei Parkverstoß wie beim Auto

Werden E-Scooter auf Gehwegen so abgestellt, dass sie andere Verkehrsteilnehmer behindern und gefährden, liegt ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot vor. Macht der E-Scooter-Anbieter keine Angaben zum Fahrer, muss er als Halter die Kosten tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 23. Januar 2023 (AZ: 327b OWi 1/23), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

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Groß-Gerau - 12.06.2023 - 
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Artikel Nr. 168750
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Redakteur: Solveig Grewe


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