Gesamtartikel

Dienstwagenfahrten: Finanzamt schaut genau hin

Wer einen Dienstwagen fährt und auch privat nutzen darf, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Je nach Berechnungsart ist dabei eine lückenlose Dokumentation der privaten Fahrten sowie der Fahrten zur Arbeit erforderlich. Und in bestimmten Fällen schaut das Finanzamt genau hin.

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Groß-Gerau - 16.10.2023 - 
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Artikel Nr. 169668
Wortanzahl 500
Redakteur: Solveig Grewe


Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. / VHL