Gesamtartikel

Keine Rettungsgassenpflicht innerorts

Ein Autofahrer wurde in erster Instanz vom Amtsgericht Augsburg wegen angeblicher Weigerung, auf einer autobahnähnlichen Bundesstraße innerorts eine Rettungsgasse zu bilden, zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. In der Berufung entschied das Bayerische Oberste Landesgericht jedoch, dass innerorts auf Bundesstraßen keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht, berichtet Christian Marnitz, Rechtsanwalt eine Partnerkanzlei von Geblitzt.de und Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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Groß-Gerau - 29.01.2024 - 
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Artikel Nr. 170359
Wortanzahl 241
Redakteur: Solveig Grewe


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