Gesamtartikel

Fahrassistenzsysteme: Wer haftet, wenn’s kracht?

Um das Fahren auf Europas Straßen langfristig sicherer zu machen, werden ab Juli bestimmte Fahrassistenzsysteme für Neuwagen Pflicht. Auch wenn die elektronischen Helfer in der Regel gut funktionieren und für Sicherheit sorgen, können Fehlfunktionen in Ausnahmesituationen zu Unfällen führen. Die Werkstattkette Auto-Teile-Unger (ATU) zeigt auf, wer in einem solchen Fall haftet.

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Groß-Gerau - 26.04.2024 - 
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Artikel Nr. 170906
Wortanzahl 397
Redakteur: Solveig Grewe


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