Halter von Wohnmobile und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen diese ab 19. Juni 2025 alle zwei Jahre prüfen lassen. Das regelt der neue §60 der StVZO. Die Prüfung ist unabhängig von der HU.
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Groß-Gerau - 21.06.2024 -
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