Gesamtartikel

Rückwärts gegen Palette - Selbst schuld

Wer mit dem Auto rückwärts gegen ein Hindernis fährt, hat die erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt und ist deshalb in der Regel selbst schuld.

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Berlin - 24.01.2003 - 
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Artikel Nr. 17134
Wortanzahl 84
Redakteur: Karin Linke