Gesamtartikel

Recht: Führerscheinentzug auch unter 0,8 Promille

Das Thema „Alkohol im Straßenverkehr“ kennt viele Grenzwerte. 0,5 Promille, 0,8 Promille und 1,1 Promille sind die Bekanntesten. Im Ernstfall kann aber schon ab 0,3 Promille der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

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Neustadt/Wied - 19.02.2003 - 
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Artikel Nr. 17697
Wortanzahl 180
Redakteur: Michael Winterscheidt