Gesamtartikel
Urteil: "Kfz-Verkaufsstellen" dürfen selbsttätig importieren und werben
"Kfz-Verkaufsstellen", die nicht zu den Vertragshändlern eines Herstellers zählen, dürfen mit dem Firmenlogo der Marke in Zeitungsanzeigen oder auf ihren Schildern werben.
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Würzburg - 19.02.2003 -
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Artikel Nr. 17718
Wortanzahl 156
Redakteur: Karin Linke