Gesamtartikel

Urteil: Bei Mängeln am Neufahrzeug reicht Reparatur aus

Ein Käufer eines Neufahrzeugs mit Mängeln kann keine Ersatzlieferung verlangen, wenn die Mängel durch eine Reparatur kostengünstiger beseitigt werden können. Das hat jetzt das Landgericht (LG) Ellwangen entschieden.

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Ellwangen - 04.03.2003 - 
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Artikel Nr. 18007
Wortanzahl 112
Redakteur: Karin Linke