Gesamtartikel
Recht: Widersprüchliche Angaben riskieren Versicherungsschutz
Beim Ausfüllen von Schadensanzeigen für die Vollkaskoversicherung ist Sorgfalt geboten. Denn widersprüchliche Angaben können zu Lasten des Versicherten gehen.
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Neustadt/Wied - 10.03.2003 -
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Artikel Nr. 18195
Wortanzahl 255
Redakteur: Michael Winterscheidt