Gesamtartikel
Kasse muss Auto- Kindersitz für behindertes Kind zahlen
Krankenkassen müssen grundsätzlich die Kosten für einen passenden Autokindersitz für körperbehinderte Kinder übernehmen.
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Düsseldorf - 11.03.2003 -
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Artikel Nr. 18210
Wortanzahl 95
Redakteur: Karin Linke