Gesamtartikel

Recht: Kommune haftet für Steinschlag durch Rasenmäher

Der Frühling steht vor der Tür und damit die Zeit, in der die Gemeinden Frühjahrsputz betreiben und ihren Rasenflächen den ersten Schnitt verpassen. Doch dabei ist besondere Sorgfalt geboten, wie eine Entscheidung des BGH deutlich macht.

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Neustadt/Wied - 18.03.2003 - 
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Artikel Nr. 18375
Wortanzahl 190
Redakteur: Michael Winterscheidt